Eine Kapitallebensversicherung leistet während des versicheten Zeitraums nicht nur im Todesfall eine vereinbarte Summe, sondern später, wenn die versicherte Person zum Vertragsende noch lebt, auch die sogenannte Erlebensfall-Leistung. Diese Vertragsart ist sozusagen eine Kombination aus Vorsorge für den Todesfall und Sparvertrag bis zum Vertragsende.
Die Lebensversicherung zahlt bei Vertragsablauf die "Sparbeiträge" - also die Versicherungsbeiträge, abzüglich Kosten - den darauf angefallenen Garantiezins (für Neuverträge seit 01.01.2017 0,9 %) und die darüber hinausgehende Überschussbeteiligung aus. Die Gesamtverzinsung liegt je nach Erfolg der gewählten Lebensversicherungsgesellschaft bei 0,9 % Garantiezins plus "X".
Aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase, ist es sehr schwer eine realistiasche Prognose zu treffen, wie hoch die Gesamtverzinsung zum Vertragsende ausfallen könnte. Im Jahre 2017 liegt die Zuweisung von Überschüssen je nach Versicherer zwischen 1,75 und knapp über 3 %, inklusive Garantiezins und ist damit abermals gegenüber dem Vorjahr weiter nach unten abgefallen. Im Todesfall wird die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Wir raten von dieser Art der Absicherung ab, da sie nicht flexibel genug auf veränderten Kundenbedarf angepasst werden kann. Das gilt insbesondere, wenn in dem Vertrag auch noch eine Berufsunfähigkeitsrente als Zusatzleistung mitversichert wurde. Beispiele, wie schnell man hier an Umgestalltungsgrenzen stößt kennen wir zuhauf. Die Nachfrage nach Kapitallebensversicherungen hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich reduziert!
Wir empfehlen benötigten Todesfallversicherungsschutz über eine Risikolebensversicherung zu versichern, eine gegebenenfalls gewünschte Berufsunfähigkeitsrente ebenso separat zu versichern, sowie eine eigenständige Lösung allein für die Alterversorgung zu wählen. Hierfür kämen zum Beispiel Rentenversicherungen in frage.